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Bezahlt die Krankenkasse die Behandlung?
Die neuen Richtlinien sind die kieferorthopädischen Indikationsgruppen.
Der Kieferorthopäde hat die Pflicht, die Anomalie genau zu vermessen und diese nach Vorgabe durch festgelegte kieferorthopädische Indikatonsgruppen einzustufen. Anhand dieser Tabelle kann ihr Kieferorthopäde sehen, ob die Krankenkasse die Kosten der Behandlung übernimmt.
Bei Übernahme der Behandlungskosten durch die Krankenkasse muss der Versicherte zunächst einen Eigenanteil von 20% (beim zweiten Kind 10%) selbst tragen. Dieser Eigenanteil wird ihm nach planmäßigem Abschluss und guter Mitarbeit des Patienten zurückerstattet.
Was geschieht, wenn die Krankenkasse die Behandlung nicht übernimmt?
In diesem Fall erhalten Sie auf Ihren Wunsch von Ihrem Kieferorthopäden einen Privatplan mit Positionen der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ). Die Gesamthöhe der Kosten variieren je nach Art und Umfang der Behandlung. In jedem Fall ist eine Aufteilung der Kosten (Ratenzahlung) möglich. Eventuell kann ein Teil der enstandenen Kosten steuerlich geltend gemacht werden (aussergewöhnliche Belastungen).
Kann ich eine private Zusatzversicherung abschließen?
Sie können sich privat zusatzversichern. Dabei sollten Sie jedoch darauf achten, dass Kieferorthopädie zu 100% mitversichert ist. Vor Abschluss der Versicherung sollte allerdings noch keine kieferorthopädische Behandlungsnotwendigkeit festgestellt worden sein. Nach Versicherungsabschluss müssen in der Regel mindestens 8 Monate bis zum Beginn einer Behandlung vergehen. Die Kosten einer privaten Zusatzversicherung sind meist nicht sehr hoch.
Weitere Informationen finden Sie unter folgendem Link www.hanswaizmann.de/


