Dr. med. dent. Pamela Schmedt auf der Günne
Kieferorthopäden
in Hamburg
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Dr. Pamela Schmedt auf der Günne
Dr. Saskia Schmedt auf der Günne

Dorotheenstrasse 16
22301 Hamburg
Tel. 040 2791101
Fax 040 27871468

 
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In jedem Fall unterstützen wir sie gerne bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche gegenüber Ihrer privaten oder gesetzlichen Krankenversicherung!

 

Bezahlt die private Krankenkasse die Behandlung auch bei Erwachsenen?

Das hängt davon ab, welchen Tarif Sie bei Ihrer privaten Krankenversicherung (PKV) abgeschlossen haben. Darüber kann Sie Ihre Versicherung bereits vor der Terminvereinbarung informieren. Diese wird Ihnen sagen können, ob und zu wieviel Prozent Ihr Tarif eine kieferorthopädische Behandlung abdeckt. Grundsätzlich gilt, daß in der PKV nur das bei Vertragsabschluß unbekannte Risiko ohne Risikozuschläge mitversichert ist. Es sollte bei Vertragsabschluß also noch keine Behandlungsnotwendigkeit festgestellt sein. Es kann daher ratsam sein, den Versicherungsabschluß zu überprüfen und vor der Erstberatung zu optimieren.

 

Ich habe mich für eine kieferorthopädische Behandlung entschieden, wie geht es weiter?

Zunächst erstellen wir einen Heil- und Kostenplan, den Sie bei Ihrer privaten Krankenversicherung einreichen können. Erst nach Genehmigung dieses Plans, wenn Sie wissen, welche Kosten Ihre Versicherung genau übernimmt, empfehlen wir den Behandlungsbeginn. Selbstverständlich unterstützen wir Sie gegenüber Ihrer Versicherung.

 

Bezahlt die gesetzliche Krankenkasse die Behandlung bei Erwachsenen?

Nur bei schweren Kieferanomalien, bei denen eine chirurgische Mitbehandlung erforderlich ist, beteiligt sich die gesetzliche Krankenversicherung an den Kosten für die kieferorthopädische Behandlung.

Gesetzlich versicherte Patienten können selbstverständlich auch eine Zusatzversicherung abschließen. Wichtig ist allerdings, daß die Zahnfehlstellung noch nicht diagnostiziert wurde.

Auf der Seite www.hanswaizmann.de finden Sie weitere Informationen dazu.

Sollte sich die GKV gar nicht an den Kosten beteiligen, bieten wir unseren Patienten die Möglichkeit  der Ratenzahlung an. Eventuell kann ein Teil der Kosten steuerlich als außergewöhnliche Belastung geltend gemacht werden.

 

Bezahlt die private Krankenkasse die Behandlung bei Kindern?

Abhängig vom jeweiligen Tarif übernehmen die privaten Versicherungen bei Kindern oft die gesamten bzw. den größten Teil der Behandlungskosten. Vor Behandlungsbeginn erstellen wir Ihnen einen genauen Heil- und Kostenplan, den Sie erst einmal zur Prüfung bei Ihrer Versicherung einreichen können. Somit wissen Sie noch vor der Behandllung welche Kosten die Versicherung genau übernimmt.

 

 

Bezahlt die gesetzliche Krankenkasse die Behandlung bei Kindern?

Die Richtlinien, nach denen der Kieferorthopäde die Behandlungsbedürftigkeit einstufen muß, heißen "kieferorthopädische Indikationsgruppen".

Der Kieferorthopäde hat demnach die Pflicht, die Anomalie exakt zu vermessen und diese nach Vorgabe durch die festgelegten kieferorthopädischen Indikationsgruppen einzustufen. Anhand einer Tabelle kann ihr Kieferorthopäde sehen, ob die Krankenkasse die Kosten der Behandlung übernimmt.

Bei Übernahme der Behandlungskosten durch die Krankenkasse muss der Versicherte zunächst einen Eigenanteil von 20% (beim zweiten Kind 10%) selbst tragen. Dieser Eigenanteil wird ihm nach erfolgreichem Abschluss und guter Mitarbeit des Patienten zurückerstattet.

Oft lohnt es sich, für gesetzlich versicherte Kinder vor dem 1. Besuch beim Kieferorthopäden eine Zahnzusatzversicherung abzuschließen, da nach dem 1. Besuch des Kieferorthopäden der Abschluß einer Vericherung nicht mehr möglich ist. Weitere Informationen dazu erhalten Sie auf der folgenden Seite

›  www.waizmanntabelle.de/kfo 

›  www.waizmanntabelle.de/doks/wtb_kinder.pdf 

 

 

 

Kann ich eine private Zusatzversicherung abschließen?

Sie können sich privat zusatzversichern. Dabei sollten Sie jedoch darauf achten, dass Kieferorthopädie zu 100% mitversichert ist. Vor Abschluss der Versicherung sollte allerdings noch keine kieferorthopädische Behandlungsnotwendigkeit festgestellt worden sein. Nach Versicherungsabschluss müssen in der Regel mindestens 8 Monate bis zum Beginn einer Behandlung vergehen. Die Kosten einer privaten Zusatzversicherung sind meist nicht sehr hoch.

Weitere Informationen finden Sie unter folgendem Link

 www.hanswaizmann.de/

 

 

 


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